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AGB

AGB

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines:
Unseren Verkäufen und Lieferungen liegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. Diese Bedingungen bleiben auch dann verbindlich, wenn einzelne Bestimmungen - aus welchen Gründen immer - nicht wirksam sind. Sie gelten auch für alle weiteren mit uns geschlossenen Geschäfte, auch wenn nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wurde und solange wir keine neuen Geschäftsbedingungen aufstellen oder die nunmehr zugrunde gelegten Geschäftsbedingungen nicht ausdrücklich widerrufen. Abweichungen von diesen Lieferbedingungen verpflichten uns nur dann, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich ausgehandelt und schriftlich bestätigt werden. Sonst sind allfällige Geschäftsbedingungen des Bestellers selbst dann für uns unverbindlich, wenn dieser darauf Bezug genommen hat und wir im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprochen haben. Uns etwa zugegangene Einkaufsbedingungen werden hiermit ausdrücklich zurückgewiesen. Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Die Bestellung gilt erst dann als angenommen, wenn sie schriftlich bestätigt ist. Änderungen unserer Auftragsbestätigung bedürfen der Schriftform.
 

2. Preise und Zahlungsbedingungen:
Alle von uns genannten Preise sind, sofern es nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, netto, zuzüglich Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe. Unsere Preise gelten ab Werk oder Lager des Lieferers, ausschließlich Verpackung und Fracht. Die Preise sind insofern freibleibend, als sie von der Höhe der Gestehungskosten abhängig sind. Erfahren sie bis zur Lieferung Änderungen, so sind wir zur Preisberichtigung berechtigt. Die Zahlung kann mittels vereinbarten Zahlungsmodalitäten erfolgen. Sämtliche Zahlungen sind in vereinbarter Währung ausschließlich an uns zu leisten. Wird gegen unsere Auftragsbestätigung nicht binnen 2 Wochen ab Ausstellungsdatum ein begründeter schriftlicher Einspruch erhoben, gilt sie jedenfalls als vom Besteller anerkannt. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche des Bestellers ist ausgeschlossen. Werden Zahlungen gestundet oder später als vereinbart geleistet, so werden für die Zwischenzeit Zinsen in Höhe von 6 % über dem Diskontsatz der österreichischen Nationalbank berechnet, ohne dass es der In-Verzug-Setzung bedarf. Im Falle des -wenn auch unverschuldeten- Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen und gewährte Preisnachlässe außer Kraft. Zahlungen des Bestellers gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als geleistet. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Bei Zahlungsverzug des Bestellers sind wir weiter berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Bei Verbrauchergeschäften gilt Pkt. 2 nicht.
 

3. Zahlungsoptionen:

3.1 Bestellungen in unserem Onlineshop
In Zusammenarbeit mit Klarna Bank AB (publ), Sveavägen 46, 111 34 Stockholm, Schweden, bieten wir die folgenden Zahlungsoptionen an. Die Zahlung erfolgt jeweils an Klarna:

  • Rechnung: Diese Option obliegt dem Zahlungsanbieter. Die Rechnungsbedingungen finden Sie hier.
  • Sofortüberweisung: Die Belastung Ihres Kontos erfolgt unmittelbar nach Abgabe der Bestellung.
  • Lastschrift: Die Abbuchung erfolgt nach Versand der Ware. Der Zeitpunkt wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt.
  • Kreditkarte

Die Nutzung der Zahlungsarten Rechnung und Lastschrift setzt eine positive Bonitätsprüfung voraus. Nähere Informationen und Klarnas Nutzerbedingungen finden Sie hier. Allgemeine Informationen zu Klarna erhalten Sie hier. Ihre personenbezogenen Daten werden von Klarna in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzbestimmungen und entsprechend den Angaben in Klarnas Datenschutzbestimmungen behandelt.

3.2 Bestellungen außerhalb des Onlineshops
Zahlungsoptionen nach Vereinbarung
 

4. Lieferfrist:
Die Lieferzeit beginnt mit der Absendung der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch frühestens erst nach Klärung aller technischen, kaufmännischen und finanziellen Belange, Beibringung der vom Besteller zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben, sowie nach Eingang einer vereinbarten Anzahlung, zu laufen. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Teillieferungen sind zulässig. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen, gleich viel, ob sie in unseren Betriebsräumlichkeiten oder bei Unterlieferern eingetreten sind. Wird der ursprüngliche Versandwunsch des Bestellers von diesem verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Werk mindestens jedoch ein halbes Prozent des Rechnungsbetrages, für jeden Monat berechnet. Wir sind jedoch auch berechtigt, nach Setzung und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener verlängerter Frist neu zu beliefern. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflicht des Bestellers voraus. Für von uns bereitgestellte Abbildungen, Zeichnung oder sonstige Unterlagen behalten wir uns das Urheberrecht vor. Der Besteller erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Derartige Unterlagen haben jeweils nur beschreibenden Charakter, entscheidend sind die Angaben und Ausführungen in der jeweiligen Auftragsbestätigung.
 

5. Paketversand:
Für den Paketversand nutzen wir für Sie den GLS FlexDeliveryService. Sie sind damit einverstanden, dass die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse von uns an den Paketdienstleister übermittelt wird und von diesem im Rahmen der Paketzustellung genutzt werden darf.
Nach Ihrer Bestellung erhalten Sie von GLS eine E-Mail über den bevorstehenden Liefertermin. Nun haben Sie online die Möglichkeit, die Paketzustellung an Ihre Bedürfnisse anzupassen. Folgende Zustelloptionen stehen Ihnen zur Verfügung: 

  • Zustellung an einem bestimmten Datum
  • Zustellung an eine neue Adresse
  • Zustellung in einen GLS PaketShop
  • Selbstabholung im GLS Depot
  • Erteilen einer Abstellerlaubnis

Die Einwilligung für den GLS FlexDeliveryService kann von Ihnen jederzeit widerrufen werden. Bitte beachten Sie, dass Sie im Falle des Widerrufs keine Möglichkeit mehr haben werden, direkt Einfluss auf die Zustellung der im Versand befindlichen Pakete zu nehmen. Einen etwaigen Widerruf senden Sie bitte an folgende Adresse: bestellung@GEOplast.com
 

6. Gefahrenübergang, Gewährleistung, Schadenersatz, Produkthaftung:
6.1. Die Gefahr geht selbst bei frachtfreier Lieferung mit dem Verlassen des Werkes auf den Besteller über. Bei vom Besteller zu vertretenden Verzögerungen der Absendung geht die Gefahr bereits zum Zeitpunkt der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Besteller über.

6.2. Wir leisten Gewähr für die in der Auftragsbestätigung festgelegte Qualität. Den Verwendungszweck nicht beeinträchtigende Abweichungen der Lieferung, z. B. in Bezug auf Gewicht, Qualität, Farbe, etc. gelten nicht als Mangel. Ferner behalten wir uns Änderungen oder Verbesserungen der Erzeugnisse, die sich durch neue Erfahrungen und Erkenntnisse ergeben können, ausdrücklich vor. Die Gewährleistungsfrist für bewegliche Sachen beträgt 6 Monate, für unbewegliche 12 Monate ab Lieferung oder Leistung.

6.3. Mängelrügen können nur dann berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich nach Empfang bzw. Übergabe der Ware bzw. Erbringung der Leistung, spätestens jedoch innerhalb von 5 (fünf) Werktagen ab Gefahrenübergang schriftlich geltend gemacht werden. Die Mängelrüge ist ausgeschlossen, wenn sich der Zustand der Waren oder Leistungen nach Gefahrenübergang geändert hat.

6.4. Mängel eines Teiles einer Lieferung oder Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Zurückweisung der ganzen Lieferung oder Leistung.

6.5. Im Falle der berechtigten Mängelrüge sind wir unter Ausschluss des Wahlrechtes des Bestellers nach eigener Wahl, sowohl bei Vorliegen eines Kauf- als auch eines Werkvertrages berechtigt, entweder gegen Rückgabe der mangelhaften Ware eine mangelfreie zu liefern, vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufpreis rückzuerstatten, innerhalb angemessener Frist eine Verbesserung oder den Nachtrag des Fehlenden zu bewirken oder unter Aufrechterhaltung des Vertrages den Minderwert der Ware zu vergüten; sonstige weitergehende Ansprüche des Bestellers bestehen nicht. Die Erhebung einer Mängelrüge entbindet den Besteller nicht von der Zahlungsverpflichtung und es erlöschen die Gewährleistungspflichten unsererseits bei Nichteinhaltung der Zahlungsverpflichtung, bzw. entsprechender Vereinbarungen durch den Besteller. Der Besteller akzeptiert die von uns üblichen Gewährleistungs- und Austauschtarifsätze.

6.6. Neben dieser Gewährleistung haften wir für keine wie immer gearteten, bei der Übernahme der Lieferung (des Werkes) erkennbaren oder erst künftig entstehenden Schäden, es sei denn, dass diese vorsätzlich verursacht wurden. Insbesondere ist der Ersatz von Schäden, die an einer vom Liefergegenstand verschiedenen Sache in weiterer Folge aufgrund von Beschädigungen dieser Sache entstehen, ausgeschlossen.

6.7. Der Besteller hat in jedem Fall alles vorzukehren, um einen allfälligen Schaden zu vermeiden oder zu mindern, vorausgesetzt, dass ihm dadurch keine unzumutbaren Kosten oder Nachteile entstehen.

6.8. Der Erfüllungsort für Gewährleistungsansprüche ist generell der Sitz unseres Unternehmens in Österreich. In Einzelfällen und nach dem Maß der kostengünstigsten Form ist es uns freigestellt, berechtigte Gewährleistungsansprüche auch am Ort oder Land des Bestellers zu erfüllen. Daraus kann kein Anspruch auf Verlagerung des generellen Erfüllungsortes abgeleitet werden. Ausgeschlossen ist jedenfalls der Anspruch auf Erfüllung der Gewährleistung an Orten, die nicht der generelle Erfüllungsort unserer Leistung oder in erwähnten Einzelfällen des jeweiligen Landes des Bestellers sind.

6.9. Eigenmächtiges Nacharbeiten oder unsachgemäße Behandlung haben den Verlust aller Mängelansprüche zur Folge. Nur zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden ist der Besteller berechtigt, nach vorheriger Mitteilung an den Lieferer und dessen Zustimmung nachzubessern und dafür Ersatz der angemessenen Kosten zu verlangen.

6.10. Die Ersatzpflicht nach dem Produkthaftungsgesetz wird für Sachschäden ausgeschlossen, es sei denn, der Besteller ist Verbraucher im Sinne des § 9 Produkthaftungsgesetz. Allfällige Regressforderungen, die Vertragspartner oder Dritte aus dem Titel "Produkthaftung" iSd Produkthaftungsgesetzes gegen uns richten, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet wurde.

6.11. Schadenersatzansprüche in Fällen leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen; dies gilt nicht für Personenschäden. Abgesehen von Personenschäden haften wir nur, wenn uns vom Geschädigten grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen wird. Schadenersatzansprüche verjähren in 6 Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls 2 Jahre nach Erbringung der Leistung oder Lieferung.
 

7. Recht des Bestellers auf Rücktritt:
Der Besteller hat ein Rücktrittsrecht, wenn wir eine uns eingeräumte angemessene Nachfrist zur Erfüllung unserer Gewährleistungsverpflichtungen fruchtlos haben
verstreichen lassen oder wenn wir die Gewährleistung im Hinblick auf einen uns nachgewiesenen Mangel verweigern. Im Falle eines Rücktritts ohne nachgewiesener Mangel behalten wir uns vor eine Manipulationsgebühr zu verrechnen. Unsere aktuellen Bedingungen können Sie unter verkauf@geoplast.com anfordern.
 

8. Recht des Lieferanten auf Rücktritt:
Dem Lieferanten steht jederzeit das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
 

9. Eigentumsvorbehalt:
Wir behalten uns das Eigentum am Liefergegenstand, einschließlich des verlängerten Eigentumsvorbehaltes, sofern dieses Recht nach den Gesetzen des betreffenden Landes besteht, bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller die Versicherung - zu deren Abschluss er sich verpflichtet - nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller tritt alle eventuellen Versicherungsansprüche daraus an uns ab. Der Besteller ist berechtigt, über die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren in seinem normalen Geschäftsbetrieb und im Rahmen ordentlicher Geschäftsführung zu verfügen. Außergewöhnliche Verfügungen, wie z.B. Verpfändungen, Sicherungsübereignungen und dergleichen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung unsererseits erlaubt. Der Besteller ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren im normalen Geschäftsbetrieb zu verarbeiten und zu veräußern. Im Falle der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller bereits hiermit seine Kaufpreisforderungen gegen seinem Käufer/Abnehmer gegebenenfalls auch in Höhe unserer Miteigentumsanteiles - zur Sicherung - an uns ab und verpflichtet sich seinerseits, uns unverzüglich Name und Anschrift des Zweitkäufers, sowie Bestand und Höhe der erst im Weiterverkauf resultierenden Forderung bekannt zu geben, andererseits aber auch, seinen Käufern bzw. Abnehmern die Forderungsabtretung an uns unter Angabe der Höhe der Forderung mitzuteilen. Weiters hat der Vorbehaltskäufer durch entsprechende Buchvermerke den Bestand unserer Forderungen anzumerken (“verlängerter Eigentumsvorbehalt”). Die Forderungsabtretung hat ungeachtet des Umstandes zu erfolgen, ob unsere Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung oder Verarbeitung oder ob sie an einen oder an mehrere Abnehmer veräußert wird. Der Besteller hat die Pflicht, während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes nicht nur alle Maßnahmen zu treffen, um die rechtliche Sicherung des Eigentumsvorbehaltes zu bewirken, sondern insbesondere auch den Liefergegenstand im ordnungsgemäßen Zustand zu erhalten. Uns bleibt es überlassen, im Einzelfall weitergehende Vereinbarungen über den Eigentumsvorbehalt mit dem Besteller zu treffen. Das gleiche gilt für Lieferungen außerhalb des Geltungsbereiches dieser Verkaufsbedingungen, sofern ein Eigentumsvorbehalt bzw. ein verlängerter Eigentumsvorbehalt in dem Land, wo sich die Ware zur Zeit der Geltendmachung befindet, rechtlich möglich ist. Andernfalls ist der Besteller verpflichtet, dem Lieferer alle Rechte zu verschaffen, welche die Gesetzgebung im Land des Lieferers zur Sicherung der Ansprüche vorsieht.
 

10. Verzug des Bestellers:
Gerät der Besteller bei Abzahlungsgeschäften auch nur mit einer der vereinbarten Zahlungen oder sonstigen Leistungen in Verzug, so tritt Terminverlust bezüglich der gesamten noch aushaftenden Restschuld ein, und es sind uns Verzugszinsen im Sinne dieser Allgemeinen Bedingungen zu vergüten.
 

11. Rückgaberecht:
Die Stornierung erteilter Aufträge berechtigt uns zur Verrechnung einer Storno- und Manipulationsgebühr. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen.
Die Rückzahlung von Guthaben ist generell ausgeschlossen. Nur unbeschädigte, trockene, ganze und ungeöffnete Verpackungseinheiten werden in unser Lager in der Bahnstraße 45, 2604 Theresienfeld zurückgenommen. Für Sonderanfertigungen ist ausnahmelos keine Rückgabe möglich. Unsere aktuellen Bedingungen können Sie unter verkauf@geoplast.com anfordern.
 

12. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht:
Der Besteller erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mit enthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Besteller ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.
 

13. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtsgrundlagen:
Als Erfüllungsort für unsere Leistung als auch Gegenleistung wird ausdrücklich der Sitz unseres Unternehmens in Österreich vereinbart. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.